Geld & Forderungen

    Rechnung nicht bezahlt – Forderung durchsetzen

    Zahlt ein Kunde nicht, müssen Sie ihn zuerst in Verzug setzen – im Geschäftsverkehr geschieht das spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch. Ab dann schuldet er Verzugszinsen und die Kosten der Rechtsverfolgung. Reagiert er auf Mahnungen nicht, folgen Mahnbescheid oder Klage und anschließend die Zwangsvollstreckung.

    Anwendung: Mahndesk (live) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Schuldner reagiert auf zwei Mahnungen nicht.
    • Der Schuldner bestreitet die Forderung oder erhebt Gegenansprüche.
    • Die Verjährung droht (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende).
    • Sie haben viele Forderungen und wollen sie systematisch einziehen lassen.

    Wie läuft das Verfahren ab?

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      Mahnungen

      Eine oder zwei Mahnungen mit konkreter Frist, Zinsen und – im B2B – der 40-€-Pauschale.

    2. 2

      Entscheidung

      Nach Fristablauf: anwaltliches Schreiben, Ratenvereinbarung oder direkt gerichtliches Verfahren.

    3. 3

      Gerichtliches Verfahren

      Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Klage bei Streit. Ergebnis ist ein Vollstreckungstitel.

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      Vollstreckung

      Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Verzug ohne Mahnung (B2B)30 Tage nach Zugang der Rechnung§ 286 Abs. 3 BGB
    Verzug gegenüber Verbrauchern ohne Mahnung30 Tage, nur mit Hinweis in der Rechnung§ 286 Abs. 3 BGB
    Regelmäßige Verjährung3 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres§§ 195, 199 BGB
    Verjährung titulierter Forderungen30 Jahre§ 197 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner: Befindet er sich in Verzug, sind Anwaltskosten als Verzugsschaden zu ersetzen. Im Gerichtsverfahren trägt die unterliegende Partei die Kosten. Fällt der Schuldner aus, bleibt ein Kostenrisiko beim Gläubiger – das nennen wir vor Mandatsbeginn.

    PositionWer trägt sie?
    VerzugszinsenSchuldner (§ 288 BGB)
    40-€-Pauschale (nur B2B)Schuldner (§ 288 Abs. 5 BGB)
    Anwaltskosten nach RVGSchuldner bei Verzug (§§ 280, 286 BGB)
    GerichtskostenUnterliegende Partei (§ 91 ZPO)
    Kosten einer Schufa-/BonitätsauskunftGläubiger – kein Verzugsschaden (BGH, 11.06.2026, VII ZR 93/25)

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Ohne Zugangsnachweis gemahnt – Verzug lässt sich dann nicht beweisen.
    • Monatelang weiter gemahnt statt zu eskalieren.
    • Die Verjährung zum Jahresende übersehen.
    • Nicht erstattungsfähige Positionen (z. B. Bonitätsauskunft) mitgefordert.

    Aus der Praxis (anonymisiert)

    Eine Gebäudereinigung hatte gegenüber einem gewerblichen Kunden mehrere Rechnungen offen. Geltend gemacht wurden die Hauptforderung, die erhöhten B2B-Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und je Rechnung die 40-€-Pauschale.

    Häufige Fragen

    Ab welchem Betrag lohnt sich ein Anwalt?

    Auch bei kleineren Beträgen, weil die Kosten bei Verzug in der Regel der Schuldner trägt. Ob sich das Vorgehen im Einzelfall lohnt, hängt vor allem von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.

    Wie hoch sind die Verzugszinsen?

    Gegenüber Unternehmen neun, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Den aktuellen Wert berechnet unser Verzugszinsrechner.

    Muss ich vor dem Mahnbescheid mahnen?

    Nicht zwingend, wenn der Schuldner bereits in Verzug ist. Eine Mahnung erhöht aber oft die Zahlungsbereitschaft und sichert den Verzugsbeginn.

    Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?

    Dann ist der Mahnbescheid meist nicht der schnellste Weg. Wir prüfen, ob eine Klage sinnvoll ist und wie Sie die Forderung beweisen.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Forderung direkt über Mahndesk einreichen

    Mahndesk ist die Anwendung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster für den Forderungseinzug. Ihr Vertragspartner ist die Kanzlei.

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    Begriffe: Verzug · Verzugszinsen · Basiszinssatz · Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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