Glossar

    Was bedeutet „Verzug“?

    Verzug liegt vor, wenn der Schuldner eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Ohne Mahnung tritt er u. a. ein, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung vergangen sind. Ab Verzug schuldet der Schuldner Zinsen und den Verzugsschaden.

    Rechtsgrundlage: § 286 BGB

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026