Themenwelt
Arbeit
Kündigung, Abfindung, ausstehender Lohn – und für Arbeitgeber rechtssichere Abmahnungen, Kündigungen und Verträge.
Fallarten mit ausführlicher Seite
Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage
Wer eine Kündigung erhält, muss binnen drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben – sonst gilt die Kündigung als wirksam. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, oft mit Abfindung.
Arbeitnehmer-Anwendung – in Vorbereitung
Abfindung verhandeln, Aufhebungsvertrag prüfen
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur ausnahmsweise. Meist ist sie Verhandlungssache – etwa im Kündigungsschutzverfahren oder im Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen; lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.
Lohn oder Gehalt nicht gezahlt, Urlaubsabgeltung
Ausstehender Lohn kann eingefordert und eingeklagt werden. Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag – sie betragen oft nur drei Monate. Urlaub, der bei Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist auszuzahlen.
Für Arbeitgeber: Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes voraus. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden; E-Mail oder WhatsApp genügen nicht. Kündigungsfristen und Sonderkündigungsschutz sind zu beachten.
Weitere Anliegen in dieser Themenwelt
Arbeitszeugnis berichtigen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres qualifiziertes Zeugnis. Fehlerhafte Formulierungen können berichtigt werden.
Normen: § 109 GewO
Warum OsterLegal?
Kostenlose Ersteinschätzung
Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.
Digital und per Video
Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).
Transparente Kosten
Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.
Nächster Schritt
Fall kostenlos einschätzen lassen
Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026