Kosten

    Was kostet es – und wer trägt die Kosten?

    Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Wer zahlt was?

    SituationWer trägt die Kosten?
    Kostenlose ErsteinschätzungNiemand – unverbindlich
    Forderung, Schuldner in VerzugIn der Regel der Schuldner (§§ 280, 286 BGB)
    GerichtsverfahrenUnterliegende Partei (§ 91 ZPO), bei Teilerfolg anteilig
    Arbeitsgericht 1. InstanzJede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG)
    Widerspruch PflegekasseBei Erfolg die Kasse (§ 63 SGB X); Gericht kostenfrei (§ 183 SGG)
    Vertragsprüfung, GründerpaketeAuftraggeber, Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung
    Verkehrsunfall unverschuldetIn der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung

    Wo sparen Sie konkret?

    • Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung.
    • Festpreise bei außergerichtlichen Leistungen und Paketen, wo angeboten.
    • Keine Fahrtzeit und keine Anreise zur Kanzlei; Gerichtstermine wo möglich per Video.
    • Effiziente Bearbeitung durch KI-Unterstützung und digitale Abläufe.
    • Kostenerstattung: Bei Verzug oder Schadensersatz trägt in der Regel die Gegenseite die Anwaltskosten.
    • Transparenz: Kosten und Kostenrisiko werden vor Mandatsbeginn genannt.

    Welche Gebühren gelten vor Gericht?

    In Gerichtsverfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Sie richten sich nach dem Streitwert. Ein Kostenrechner ist in Vorbereitung.

    Rechtsschutzversicherung

    Viele Rechtsschutzversicherungen decken Arbeits-, Miet-, Vertrags- und Verkehrsrecht ab. Wir prüfen die Deckung und stellen die Anfrage für Sie.

    Häufige Fragen

    Was kostet die Ersteinschätzung?

    Nichts. Sie ist unverbindlich und begründet kein Mandat. Vor einem Mandat nennen wir Ihnen die Kosten.

    Wer zahlt, wenn der Schuldner in Verzug ist?

    Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner: Anwaltskosten sind dann als Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 280, 286 BGB). Ist er zahlungsunfähig, bleibt ein Kostenrisiko beim Gläubiger.

    Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

    Je nach Vertrag und Rechtsgebiet häufig ja. Wir holen auf Wunsch die Deckungszusage ein.

    Gelten vor Gericht Sonderpreise?

    Nein. In Gerichtsverfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG.

    Wir geben keine Erfolgsgarantien. Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt vom Einzelfall und der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite ab.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026