Rechner

    Verzugszinsrechner

    Verzugszinsen betragen gegenüber Unternehmen neun, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit 1. Juli 2026 bei 1,52 %. Im Geschäftsverkehr kommt eine Pauschale von 40 € hinzu.

    Verzugszinsen

    178,70 €

    + Pauschale § 288 Abs. 5 BGB: 40,00 €

    Nebenforderungen gesamt: 218,70 €

    ZeitraumTageZinssatzZinsen
    1. Juli 2026 – 1. November 202612410,52 %178,70 €

    Wie werden Verzugszinsen berechnet?

    Formel: Hauptforderung × Zinssatz × Verzugstage / 365. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, wird jeder Zeitraum mit seinem Satz gerechnet. Der Rechner zählt Anfangs- und Endtag mit. Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, und wird auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

    Basiszinssätze (§ 247 BGB)

    Gültig abBasiszinsB2BB2C
    1. Juli 20261,52 %10,52 %6,52 %
    1. Januar 20261,27 %10,27 %6,27 %
    1. Juli 20251,27 %10,27 %6,27 %
    1. Januar 20252,27 %11,27 %7,27 %
    1. Juli 20243,37 %12,37 %8,37 %
    1. Januar 20243,62 %12,62 %8,62 %
    1. Juli 20233,12 %12,12 %8,12 %
    1. Januar 20231,62 %10,62 %6,62 %

    Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand 31. Oktober 2026. Ergebnis ohne Gewähr; ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

    Nächster Schritt

    Forderung direkt über Mahndesk einreichen

    Mahndesk ist die Anwendung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster für den Forderungseinzug. Ihr Vertragspartner ist die Kanzlei.

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    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026