Glossar

    Was bedeutet „Basiszinssatz“?

    Referenzzinssatz, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres bekannt gibt. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen.

    Rechtsgrundlage: § 247 BGB

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026