Glossar
Was bedeutet „Basiszinssatz“?
Referenzzinssatz, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres bekannt gibt. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen.
Rechtsgrundlage: § 247 BGB
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026