Themenwelt
Miete & Wohnen
Für Vermieter: Mietrückstände eintreiben, kündigen und räumen lassen. Für Mieter und Vermieter: Kaution, Nebenkosten, Mieterhöhung und Mängel.
Fallarten mit ausführlicher Seite
Mieter zahlt nicht – Mietrückstand eintreiben
Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig; danach ist der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Rückstände können Sie per Mahnbescheid oder Klage einfordern. Erreicht der Rückstand eine bestimmte Höhe, ist zusätzlich eine fristlose Kündigung möglich.
Mahndesk – live
Kündigung wegen Zahlungsverzug und Räumungsklage
Bei erheblichem Mietrückstand kann der Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen. Zieht der Mieter nicht aus, ist eine Räumungsklage nötig – eigenmächtiges Räumen ist verboten. Zahlt der Mieter den Rückstand innerhalb der Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam; die ordentliche kann bestehen bleiben.
Vermieter-Anwendung – in Vorbereitung
Mietkaution zurückfordern
Nach Mietende darf der Vermieter die Kaution für eine angemessene Prüfungszeit behalten – in der Regel einige Monate – und mit berechtigten Gegenforderungen verrechnen. Danach muss er sie samt Zinsen zurückzahlen. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.
Nebenkostenabrechnung prüfen
Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; später verlangte Nachzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mieter müssen Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben. Umgelegt werden dürfen nur vereinbarte Betriebskosten.
Mieterhöhung prüfen
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete erhöht werden, wenn sie seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen muss begründet sein, etwa mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung innerhalb von drei Jahren. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist.
Mietminderung bei Mängeln
Hat die Wohnung einen erheblichen Mangel, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert – für die Dauer des Mangels. Den Mangel müssen Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Eine zu hohe Minderung kann zu einem Mietrückstand und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Weitere Anliegen in dieser Themenwelt
Streit beim Auszug, Schönheitsreparaturen
Ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt von der Wirksamkeit der Vertragsklausel und vom Zustand bei Einzug ab. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren in sechs Monaten nach Rückgabe.
Normen: § 548 BGB
Warum OsterLegal?
Kostenlose Ersteinschätzung
Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.
Digital und per Video
Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).
Transparente Kosten
Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.
Nächster Schritt
Fall kostenlos einschätzen lassen
Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026