Miete & Wohnen

    Mieter zahlt nicht – Mietrückstand eintreiben

    Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig; danach ist der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Rückstände können Sie per Mahnbescheid oder Klage einfordern. Erreicht der Rückstand eine bestimmte Höhe, ist zusätzlich eine fristlose Kündigung möglich.

    Anwendung: Mahndesk (live) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Rückstand erreicht zwei Monatsmieten oder mehr.
    • Sie wollen kündigen und gleichzeitig die Forderung sichern.
    • Der Mieter ist bereits ausgezogen.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Rückstand aufstellen

      Monatlich genau, mit Fälligkeiten.

    2. 2

      Mahnen

      Frist setzen, Kündigung ankündigen.

    3. 3

      Kündigung prüfen

      Fristlos und hilfsweise ordentlich – siehe Räumungsklage.

    4. 4

      Durchsetzen

      Mahnbescheid oder Zahlungsklage, ggf. zusammen mit Räumungsklage.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Fälligkeit der Miete3. Werktag des Monats§ 556b BGB
    Fristlose Kündigung möglichRückstand an 2 aufeinanderfolgenden Terminen > 1 Monatsmiete oder insgesamt 2 Monatsmieten§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Da der Mieter mit Fälligkeit in Verzug ist, trägt er in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung. Bei zahlungsunfähigen Mietern bleibt ein Ausfallrisiko.

    PositionWer trägt sie?
    AnwaltskostenMieter bei Verzug
    GerichtskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Monatelang abgewartet.
    • Kaution vorschnell verrechnet.
    • Kündigung ohne hilfsweise ordentliche Kündigung.

    Häufige Fragen

    Darf ich die Kaution mit dem Rückstand verrechnen?

    Während des Mietverhältnisses grundsätzlich nur eingeschränkt; nach Mietende ja.

    Kann der Mieter die Kündigung durch Zahlung abwenden?

    Bei der fristlosen Kündigung ja – innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Forderung direkt über Mahndesk einreichen

    Mahndesk ist die Anwendung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster für den Forderungseinzug. Ihr Vertragspartner ist die Kanzlei.

    Verwandte Themen

    Begriffe: Verzug · Schonfrist · Verzugszinsen

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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