Miete & Wohnen

    Kündigung wegen Zahlungsverzug und Räumungsklage

    Bei erheblichem Mietrückstand kann der Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen. Zieht der Mieter nicht aus, ist eine Räumungsklage nötig – eigenmächtiges Räumen ist verboten. Zahlt der Mieter den Rückstand innerhalb der Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam; die ordentliche kann bestehen bleiben.

    Anwendung: Vermieter-Anwendung (in Vorbereitung) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster. Bis dahin bearbeiten wir Ihren Fall über die kostenlose Ersteinschätzung.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Immer – Fehler in der Kündigung kosten Monate.
    • Der Mieter widerspricht oder zahlt teilweise.
    • Es geht um Gewerberaum.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Kündigung

      Schriftlich, begründet, fristlos und hilfsweise ordentlich.

    2. 2

      Räumungsklage

      Beim Amtsgericht der Wohnung, verbunden mit Zahlungsklage.

    3. 3

      Urteil und Räumungsfrist

      Das Gericht kann eine Räumungsfrist gewähren (§ 721 ZPO).

    4. 4

      Räumung

      Durch den Gerichtsvollzieher, ggf. als „Berliner Räumung“.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Schonfrist2 Monate ab Zustellung der Räumungsklage§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
    Räumungsfristbis zu 1 Jahr, durch Gericht§ 721 ZPO

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Der Streitwert der Räumungsklage richtet sich nach der Jahresnettokaltmiete (§ 41 GKG). Die Kosten trägt die unterliegende Partei – in der Regel der Mieter. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten müssen Sie vorschießen.

    PositionWer trägt sie?
    Anwalts- und GerichtskostenUnterliegende Partei, Vorschuss Vermieter
    Räumungskosten GerichtsvollzieherMieter, Vorschuss Vermieter

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Nur fristlos gekündigt.
    • Schlüssel ausgetauscht oder Strom abgestellt.
    • Alle Mieter im Vertrag nicht berücksichtigt.

    Häufige Fragen

    Wie lange dauert eine Räumungsklage?

    Das hängt stark vom Gericht und vom Verhalten des Mieters ab; mit Urteil, Räumungsfrist und Vollstreckung oft mehrere Monate. Räumungssachen sind vorrangig zu bearbeiten (§ 272 Abs. 4 ZPO).

    Was kostet eine Räumungsklage?

    Abhängig von der Jahresnettokaltmiete als Streitwert. Unser Räumungsklage-Kostenrechner ist in Vorbereitung; die konkreten Kosten nennen wir vor Mandatsbeginn.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Schonfrist · Räumungsfrist · Vollstreckungstitel

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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