Glossar

    Was bedeutet „Vollstreckungstitel“?

    Urkunde, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann – etwa Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel.

    Rechtsgrundlage: §§ 704, 794 ZPO

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026