Gründer

    Gründerpaket: GmbH oder UG gründen – startklar für die erste Finanzierungsrunde

    Wir gründen Ihre GmbH oder UG – auf Wunsch vollständig online per Video – und erstellen die Verträge, auf die Investoren in der ersten Runde schauen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung – die Kosten nennen wir Ihnen vor Auftrag verbindlich, zzgl. Notar- und Registerkosten.

    Gründer-Anwendung: in Vorbereitung. Vertragspartner ist die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster.

    Welche Pakete gibt es?

    PaketLeistungsumfangPreis
    GründungGmbH oder UG: Satzung mit Startup-Klauseln, Gesellschafterliste, Handelsregisteranmeldung, Online-Notartermin per Video (Bundesnotarkammer)Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, zzgl. Notar- und Registerkosten
    TeamGesellschaftervereinbarung mit Vesting und Good-/Bad-Leaver, Geschäftsführervertrag, IP-Übertragung, Arbeits- und FreelancerverträgeFestpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, zzgl. Notar- und Registerkosten
    InvestmentTerm Sheet, Beteiligungsvertrag, Kapitalerhöhung oder WandeldarlehenFestpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, zzgl. Notar- und Registerkosten
    MitarbeiterbeteiligungVirtuelles Beteiligungsprogramm (VSOP) mit Planbedingungen und ZusagenFestpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, zzgl. Notar- und Registerkosten
    BegleitungLaufende Beratung, Gesellschafterbeschlüsse, VertragsprüfungFestpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, zzgl. Notar- und Registerkosten

    Wie läuft die Gründung ab?

    1. Fragebogen ausfüllen
    2. Digitale Vorbereitung des Dokumentensets, persönlich geprüft und verantwortet von Rechtsanwalt Oliver Oster
    3. Videoberatung zu offenen Punkten
    4. Online-Notartermin
    5. Übergabe als geordneter Datenraum

    Warum mit Oliver Oster?

    Oliver Oster kennt beide Seiten des Tisches – als Gründer und als Investor. Er weiß, welche Klauseln in der ersten Finanzierungsrunde geprüft werden.

    Was gehört in eine gute Gesellschaftervereinbarung?

    • Vesting mit Cliff und Good-/Bad-Leaver-Regeln
    • Übertragung aller IP-Rechte auf die Gesellschaft
    • Mitverkaufsrechte und -pflichten (Tag-/Drag-Along)
    • Zustimmungsvorbehalte und Wettbewerbsverbot
    • Regeln für spätere Finanzierungsrunden und VSOP-Pool

    Häufige Fragen

    GmbH oder UG – was passt?

    Die GmbH braucht 25.000 € Stammkapital, von dem bei Anmeldung grundsätzlich die Hälfte eingezahlt sein muss (§§ 5, 7 GmbHG). Die UG kann mit weniger gegründet werden, muss aber ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen (§ 5a GmbHG).

    Kann ich online gründen?

    Ja. GmbH und UG können per Videokommunikation über das System der Bundesnotarkammer beurkundet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG).

    Warum Vesting?

    Vesting schützt das Team und spätere Investoren davor, dass ein früh ausgeschiedener Gründer dauerhaft große Anteile hält.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026