Glossar
Was bedeutet „Schonfrist“?
Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, innerhalb derer der Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch vollständige Zahlung unwirksam machen kann.
Rechtsgrundlage: § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026