Glossar

    Was bedeutet „Schonfrist“?

    Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, innerhalb derer der Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch vollständige Zahlung unwirksam machen kann.

    Rechtsgrundlage: § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026