Glossar

    Was bedeutet „Verzugszinsen“?

    Gesetzliche Zinsen, die der Schuldner ab Verzugseintritt zahlen muss: gegenüber Verbrauchern fünf, im Geschäftsverkehr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Geschäftsverkehr kommt eine Pauschale von 40 € hinzu.

    Rechtsgrundlage: § 288 BGB

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026