Glossar
Was bedeutet „Verzugszinsen“?
Gesetzliche Zinsen, die der Schuldner ab Verzugseintritt zahlen muss: gegenüber Verbrauchern fünf, im Geschäftsverkehr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Geschäftsverkehr kommt eine Pauschale von 40 € hinzu.
Rechtsgrundlage: § 288 BGB
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026