Miete & Wohnen

    Mietkaution zurückfordern

    Nach Mietende darf der Vermieter die Kaution für eine angemessene Prüfungszeit behalten – in der Regel einige Monate – und mit berechtigten Gegenforderungen verrechnen. Danach muss er sie samt Zinsen zurückzahlen. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Seit dem Auszug sind mehrere Monate vergangen.
    • Der Vermieter verrechnet Schäden, die Sie bestreiten.
    • Der Vermieter hat die Wohnung verkauft.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Unterlagen

      Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Kautionsnachweis.

    2. 2

      Abrechnung fordern

      Schriftlich mit Frist zur Abrechnung und Auszahlung.

    3. 3

      Gegenforderungen prüfen

      Sind sie berechtigt und noch nicht verjährt?

    4. 4

      Durchsetzen

      Mahnbescheid oder Klage.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schädenverjähren 6 Monate nach Rückgabe§ 548 BGB
    Anlage und Verzinsung der Kautiongetrennt vom Vermögen, mit Zinsen§ 551 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Ist der Vermieter mit der Rückzahlung in Verzug, trägt er in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung.

    PositionWer trägt sie?
    Anwaltskosten nach VerzugVermieter in der Regel
    GerichtskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Kein Übergabeprotokoll.
    • Letzte Mieten mit der Kaution „verrechnet“.
    • Zu lange gewartet, ohne schriftlich zu fordern.

    Häufige Fragen

    Darf ich die letzten Mieten einfach nicht zahlen?

    Nein. Während des Mietverhältnisses ist eine Verrechnung mit der Kaution grundsätzlich unzulässig.

    Wer zahlt, wenn die Wohnung verkauft wurde?

    Der Erwerber tritt in die Pflicht zur Rückgewähr ein; daneben kann der frühere Vermieter haften (§ 566a BGB).

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Verzug · Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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