Arbeit

    Für Arbeitgeber: Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag

    Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes voraus. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden; E-Mail oder WhatsApp genügen nicht. Kündigungsfristen und Sonderkündigungsschutz sind zu beachten.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Sie wollen einem Mitarbeiter kündigen.
    • Ein Fehlverhalten soll abgemahnt werden.
    • Sie brauchen einen neuen oder überarbeiteten Arbeitsvertrag.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Sachverhalt

      Vorfälle mit Datum, Zeugen, bisherige Abmahnungen.

    2. 2

      Prüfung

      Kündigungsschutzgesetz, Sonderkündigungsschutz, Betriebsrat.

    3. 3

      Schreiben

      Abmahnung oder Kündigung rechtssicher formulieren.

    4. 4

      Zugang sichern

      Zustellung nachweisbar, etwa per Bote.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Schriftform der Kündigungeigenhändige Unterschrift§ 623 BGB
    Gesetzliche Kündigungsfristen4 Wochen, verlängert nach Betriebszugehörigkeit§ 622 BGB
    Fristlose Kündigungbinnen 2 Wochen ab Kenntnis§ 626 Abs. 2 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Die Kosten der Vertragsgestaltung nennen wir nach der Ersteinschätzung.

    PositionWer trägt sie?
    Eigene Anwaltskosten 1. InstanzJede Partei selbst (§ 12a ArbGG)

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Kündigung per E-Mail.
    • Keine vorherige Abmahnung.
    • Zwei-Wochen-Frist bei fristloser Kündigung versäumt.

    Häufige Fragen

    Gilt das Kündigungsschutzgesetz in meinem Betrieb?

    In der Regel ab mehr als zehn Arbeitnehmern (Vollzeit gerechnet) und nach sechs Monaten Beschäftigung (§§ 1, 23 KSchG).

    Muss eine Abmahnung schriftlich sein?

    Nicht zwingend, aber aus Beweisgründen dringend zu empfehlen.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Kündigungsschutzklage

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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