Glossar
Was bedeutet „Kündigungsschutzklage“?
Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Sie muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Rechtsgrundlage: § 4 KSchG
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026