Glossar

    Was bedeutet „Kündigungsschutzklage“?

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Sie muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

    Rechtsgrundlage: § 4 KSchG

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026