Anwendung: Arbeitnehmer-Anwendung (in Vorbereitung) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster. Bis dahin bearbeiten wir Ihren Fall über die kostenlose Ersteinschätzung.
Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?
- Sofort nach Zugang der Kündigung.
- Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten.
- Sie sind schwanger, schwerbehindert oder Betriebsrat.
Wie läuft das Verfahren ab?
- 1
Zugang notieren
Datum des Zugangs entscheidet über die Frist.
- 2
Arbeitssuchend melden
Spätestens drei Tage nach Kenntnis (§ 38 SGB III).
- 3
Klage erheben
Beim Arbeitsgericht, binnen drei Wochen.
- 4
Gütetermin
Frühe Verhandlung, häufig Vergleich.
Welche Fristen gelten?
| Was | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | 3 Wochen ab Zugang | § 4 KSchG |
| Meldung bei der Agentur für Arbeit | 3 Tage ab Kenntnis | § 38 SGB III |
Was kostet das – und wer trägt die Kosten?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Erfolg (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Die Kosten nennen wir vor Mandatsbeginn.
| Position | Wer trägt sie? |
|---|---|
| Eigene Anwaltskosten 1. Instanz | Jede Partei selbst (§ 12a ArbGG) |
| Gerichtskosten | Entfallen bei Vergleich weitgehend |
Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Drei-Wochen-Frist verpasst.
- Aufhebungsvertrag sofort unterschrieben.
- Sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen: § 1a KSchG, Sozialplan oder Vergleich. In der Praxis wird eine Abfindung oft im Vergleich vereinbart.
Gilt das auch im Kleinbetrieb?
Das KSchG gilt erst ab mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG). Auch im Kleinbetrieb kann eine Kündigung aber aus anderen Gründen unwirksam sein – die Drei-Wochen-Frist gilt trotzdem.
Was spricht für OsterLegal?
Kostenlose Ersteinschätzung
Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.
Digital und per Video
Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).
Transparente Kosten
Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.
Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.
Nächster Schritt
Fall kostenlos einschätzen lassen
Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.
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Begriffe: Kündigungsschutzklage · Abfindung
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026
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