Arbeit

    Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage

    Wer eine Kündigung erhält, muss binnen drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben – sonst gilt die Kündigung als wirksam. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, oft mit Abfindung.

    Anwendung: Arbeitnehmer-Anwendung (in Vorbereitung) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster. Bis dahin bearbeiten wir Ihren Fall über die kostenlose Ersteinschätzung.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Sofort nach Zugang der Kündigung.
    • Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten.
    • Sie sind schwanger, schwerbehindert oder Betriebsrat.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Zugang notieren

      Datum des Zugangs entscheidet über die Frist.

    2. 2

      Arbeitssuchend melden

      Spätestens drei Tage nach Kenntnis (§ 38 SGB III).

    3. 3

      Klage erheben

      Beim Arbeitsgericht, binnen drei Wochen.

    4. 4

      Gütetermin

      Frühe Verhandlung, häufig Vergleich.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Kündigungsschutzklage3 Wochen ab Zugang§ 4 KSchG
    Meldung bei der Agentur für Arbeit3 Tage ab Kenntnis§ 38 SGB III

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Erfolg (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Die Kosten nennen wir vor Mandatsbeginn.

    PositionWer trägt sie?
    Eigene Anwaltskosten 1. InstanzJede Partei selbst (§ 12a ArbGG)
    GerichtskostenEntfallen bei Vergleich weitgehend

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Drei-Wochen-Frist verpasst.
    • Aufhebungsvertrag sofort unterschrieben.
    • Sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

    Häufige Fragen

    Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

    Grundsätzlich nicht. Ausnahmen: § 1a KSchG, Sozialplan oder Vergleich. In der Praxis wird eine Abfindung oft im Vergleich vereinbart.

    Gilt das auch im Kleinbetrieb?

    Das KSchG gilt erst ab mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG). Auch im Kleinbetrieb kann eine Kündigung aber aus anderen Gründen unwirksam sein – die Drei-Wochen-Frist gilt trotzdem.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Kündigungsschutzklage · Abfindung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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