Glossar

    Was bedeutet „Abfindung“?

    Einmalzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG; meist wird sie im Vergleich oder Aufhebungsvertrag vereinbart.

    Rechtsgrundlage: § 1a KSchG

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026