Glossar
Was bedeutet „Abfindung“?
Einmalzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG; meist wird sie im Vergleich oder Aufhebungsvertrag vereinbart.
Rechtsgrundlage: § 1a KSchG
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026