Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?
- Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vor.
- Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen über eine Abfindung verhandeln.
- Der Arbeitgeber drängt auf eine schnelle Entscheidung.
Wie läuft das Verfahren ab?
- 1
Nicht sofort unterschreiben
Bedenkzeit nehmen, Entwurf mitnehmen.
- 2
Prüfung
Beendigungsdatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Urlaub.
- 3
Verhandlung
Auf Grundlage der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage.
- 4
Abschluss
Schriftlich, mit klaren Regelungen.
Welche Fristen gelten?
| Was | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage bei Kündigung | 3 Wochen nach Zugang | § 4 KSchG |
| Sperrzeit Arbeitslosengeld | bis zu 12 Wochen möglich | § 159 SGB III |
Was kostet das – und wer trägt die Kosten?
Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
| Position | Wer trägt sie? |
|---|---|
| Eigene Anwaltskosten 1. Instanz | Jede Partei selbst (§ 12a ArbGG) |
| Rechtsschutzversicherung | Übernahme je nach Vertrag |
Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Aufhebungsvertrag im Gespräch unterschrieben.
- Sperrzeit nicht bedacht.
- Klagefrist nach Kündigung verstreichen lassen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine Abfindung?
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Als Anhaltspunkt dient oft ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG) – die tatsächliche Höhe hängt von der Verhandlungsposition ab.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Grundsätzlich nein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei unfairer Verhandlung, ist er unwirksam.
Was spricht für OsterLegal?
Kostenlose Ersteinschätzung
Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.
Digital und per Video
Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).
Transparente Kosten
Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.
Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.
Nächster Schritt
Fall kostenlos einschätzen lassen
Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.
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Begriffe: Abfindung · Kündigungsschutzklage
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026
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