Arbeit

    Abfindung verhandeln, Aufhebungsvertrag prüfen

    Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur ausnahmsweise. Meist ist sie Verhandlungssache – etwa im Kündigungsschutzverfahren oder im Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen; lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vor.
    • Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen über eine Abfindung verhandeln.
    • Der Arbeitgeber drängt auf eine schnelle Entscheidung.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Nicht sofort unterschreiben

      Bedenkzeit nehmen, Entwurf mitnehmen.

    2. 2

      Prüfung

      Beendigungsdatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Urlaub.

    3. 3

      Verhandlung

      Auf Grundlage der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage.

    4. 4

      Abschluss

      Schriftlich, mit klaren Regelungen.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Kündigungsschutzklage bei Kündigung3 Wochen nach Zugang§ 4 KSchG
    Sperrzeit Arbeitslosengeldbis zu 12 Wochen möglich§ 159 SGB III

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

    PositionWer trägt sie?
    Eigene Anwaltskosten 1. InstanzJede Partei selbst (§ 12a ArbGG)
    RechtsschutzversicherungÜbernahme je nach Vertrag

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Aufhebungsvertrag im Gespräch unterschrieben.
    • Sperrzeit nicht bedacht.
    • Klagefrist nach Kündigung verstreichen lassen.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist eine Abfindung?

    Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Als Anhaltspunkt dient oft ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG) – die tatsächliche Höhe hängt von der Verhandlungsposition ab.

    Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

    Grundsätzlich nein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei unfairer Verhandlung, ist er unwirksam.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Abfindung · Kündigungsschutzklage

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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