Arbeit

    Lohn oder Gehalt nicht gezahlt, Urlaubsabgeltung

    Ausstehender Lohn kann eingefordert und eingeklagt werden. Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag – sie betragen oft nur drei Monate. Urlaub, der bei Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist auszuzahlen.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Das Gehalt bleibt aus oder kommt nur teilweise.
    • Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet und Resturlaub wurde nicht abgegolten.
    • Ihr Vertrag enthält Ausschlussfristen.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Unterlagen

      Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge.

    2. 2

      Ausschlussfrist prüfen

      Vertrag und Tarifvertrag lesen.

    3. 3

      Schriftlich geltend machen

      Betrag und Zeitraum genau benennen.

    4. 4

      Klage

      Vor dem Arbeitsgericht, wenn nicht gezahlt wird.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Vertragliche Ausschlussfristhäufig 3 Monate – Vertrag prüfen–
    Urlaubsabgeltungbei Beendigung§ 7 Abs. 4 BUrlG
    Verjährung3 Jahre ab Jahresende§ 195 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Gegenüber dem Arbeitgeber kann die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB nach der Rechtsprechung nicht verlangt werden.

    PositionWer trägt sie?
    Eigene Anwaltskosten 1. InstanzJede Partei selbst (§ 12a ArbGG)
    GerichtskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Ausschlussfrist übersehen.
    • Nur mündlich nachgefragt.
    • Bei Insolvenz des Arbeitgebers das Insolvenzgeld nicht rechtzeitig beantragt.

    Häufige Fragen

    Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

    Für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung kommt Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit in Betracht – Antrag binnen zwei Monaten (§ 324 SGB III).

    Darf ich die Arbeit verweigern?

    Bei erheblichem Rückstand kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Das sollte vorher geprüft werden.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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