Kauf & Verbraucher

    Online-Kauf: Widerruf, Ware nicht geliefert, Geld nicht zurück

    Bei Online-Käufen von Unternehmern haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nach dem Widerruf muss der Händler binnen 14 Tagen erstatten; er darf warten, bis er die Ware zurückerhalten oder Sie die Rücksendung nachgewiesen haben. Liefert er gar nicht, können Sie nach Fristsetzung zurücktreten.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Händler erstattet trotz Rücksendung nicht.
    • Die bezahlte Ware kommt nicht.
    • Der Händler ist nicht mehr erreichbar.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Belege sichern

      Bestellbestätigung, Zahlung, Sendungsnummer.

    2. 2

      Widerruf oder Frist

      Eindeutig erklären, schriftlich.

    3. 3

      Zahlungsdienst einbeziehen

      Käuferschutz oder Rückbuchung prüfen.

    4. 4

      Durchsetzen

      Mahnbescheid oder Klage.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Widerrufsfrist14 Tage ab Erhalt der Ware§ 355 BGB
    Erstattung durch Händler14 Tage nach Widerruf§ 357 BGB
    Fehlende BelehrungVerlängerung bis 12 Monate und 14 Tage§ 356 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Ist der Händler mit der Erstattung in Verzug, trägt er in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung.

    PositionWer trägt sie?
    Anwaltskosten nach VerzugHändler in der Regel
    RücksendekostenJe nach Vereinbarung

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Ware ohne Nachweis zurückgeschickt.
    • Widerruf nur durch Rücksendung ohne Erklärung.
    • Käuferschutz-Fristen der Zahlungsdienste verpasst.

    Häufige Fragen

    Gilt das Widerrufsrecht auch bei Privatverkäufern?

    Nein, nur gegenüber Unternehmern.

    Gibt es Ausnahmen?

    Ja, etwa für maßangefertigte Waren oder entsiegelte Hygieneartikel (§ 312g BGB).

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

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    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

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    Begriffe: Verzug · Mahnbescheid

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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