Kauf & Verbraucher

    Mangelhafte Ware – Gewährleistung und Rücktritt

    Ist die Ware mangelhaft, können Sie zunächst Reparatur oder Ersatz verlangen. Schlägt das fehl oder verweigert der Verkäufer es, kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Die Gewährleistung beträgt bei neuen Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Händler verweigert Reparatur oder Austausch.
    • Die Reparatur ist mehrfach gescheitert.
    • Der Händler verweist Sie nur an den Hersteller.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Mangel dokumentieren

      Fotos, Videos, Kaufbeleg.

    2. 2

      Nacherfüllung verlangen

      Schriftlich mit Frist.

    3. 3

      Rücktritt oder Minderung

      Nach Fristablauf oder Fehlschlag.

    4. 4

      Durchsetzen

      Rückzahlung einfordern, notfalls Klage.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Gewährleistung neue Sachen2 Jahre ab Übergabe§ 438 BGB
    Beweislastumkehr Verbrauchsgüterkauf1 Jahr ab Übergabe§ 477 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer. Im Rechtsstreit trägt die unterliegende Partei die Kosten.

    PositionWer trägt sie?
    Nacherfüllung (Transport, Arbeit, Material)Verkäufer
    Gerichts- und AnwaltskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Sofort Rücktritt ohne Fristsetzung.
    • Ware selbst repariert.
    • Garantie und Gewährleistung verwechselt.

    Häufige Fragen

    Muss ich zum Hersteller?

    Nein. Ihr Vertragspartner für die Gewährleistung ist der Verkäufer; eine Herstellergarantie kommt nur zusätzlich hinzu.

    Was gilt bei digitalen Produkten?

    Für digitale Produkte gelten eigene Regeln (§§ 327 ff. BGB), einschließlich einer Aktualisierungspflicht.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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