Glossar

    Was bedeutet „Mahnbescheid“?

    Gerichtliche Zahlungsaufforderung im vereinfachten Mahnverfahren. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich; der Schuldner kann binnen zwei Wochen widersprechen.

    Rechtsgrundlage: §§ 688 ff. ZPO

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026