Glossar
Was bedeutet „Mahnbescheid“?
Gerichtliche Zahlungsaufforderung im vereinfachten Mahnverfahren. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich; der Schuldner kann binnen zwei Wochen widersprechen.
Rechtsgrundlage: §§ 688 ff. ZPO
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026