Geld & Forderungen

    Honorar als Freiberufler oder Selbständiger durchsetzen

    Ein offenes Honorar setzen Sie wie jede Rechnung durch: Verzug herbeiführen, mahnen, dann Mahnbescheid oder Klage. Gegenüber Unternehmen fallen höhere Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € an. Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner.

    Anwendung: Mahndesk (live) – ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Kunde bestreitet nicht, zahlt aber trotzdem nicht.
    • Sie haben bereits gemahnt.
    • Der Kunde erhebt erst nach der Rechnung Einwände gegen die Leistung.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Unterlagen

      Angebot, Auftrag, Rechnung, Leistungsnachweise.

    2. 2

      Verzug prüfen

      Fälligkeit und Zahlungsziel klären; spätestens 30 Tage nach Rechnung.

    3. 3

      Anwaltliche Mahnung

      Über Mahndesk mit Frist und Zinsberechnung.

    4. 4

      Mahnbescheid oder Klage

      Je nachdem, ob mit Einwänden zu rechnen ist.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Verzug ohne Mahnung30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung§ 286 Abs. 3 BGB
    Verzugszinsen B2B9 Prozentpunkte über Basiszins§ 288 BGB
    Verjährung3 Jahre ab Jahresende§ 195 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Befindet sich der Kunde im Verzug, trägt er in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung. Gegenüber Unternehmen kommt die Verzugspauschale von 40 € hinzu.

    PositionWer trägt sie?
    Anwaltliche MahnungSchuldner bei Verzug
    Verzugspauschale 40 €Unternehmer als Schuldner
    GerichtskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Kein schriftlicher Auftrag.
    • Rechnung ohne klare Leistungsbeschreibung.
    • Zu lange gewartet – Verjährung droht.

    Häufige Fragen

    Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

    Nein, aber Belege für Auftrag und Leistung (E-Mails, Freigaben) erleichtern den Nachweis erheblich.

    Gilt die 40-€-Pauschale auch bei Privatkunden?

    Nein, nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Forderung direkt über Mahndesk einreichen

    Mahndesk ist die Anwendung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Oster für den Forderungseinzug. Ihr Vertragspartner ist die Kanzlei.

    Verwandte Themen

    Begriffe: Verzug · Verzugszinsen · Basiszinssatz

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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