Geld & Forderungen

    Anzahlung zurückfordern – Handwerker, Händler, Veranstalter

    Wird die bezahlte Leistung nicht erbracht, können Sie nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Dann ist die Anzahlung zurückzuzahlen. Sagt der Anbieter selbst ab, entfällt sein Anspruch auf die Gegenleistung – auch dann ist das Geld zurückzugeben.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Der Anbieter reagiert nicht mehr oder vertröstet Sie seit Wochen.
    • Der Anbieter behauptet, die Anzahlung sei „verfallen“.
    • Es geht um einen höheren Betrag oder mehrere Geschädigte.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Vertrag und Zahlung sichern

      Auftrag, Rechnung, Zahlungsbeleg und Schriftverkehr zusammenstellen.

    2. 2

      Frist setzen

      Leistung mit angemessener Frist schriftlich einfordern.

    3. 3

      Rücktritt erklären

      Nach Fristablauf zurücktreten und Rückzahlung verlangen.

    4. 4

      Durchsetzen

      Mahnbescheid oder Klage, wenn nicht gezahlt wird.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Rücktritt nach Fristsetzungnach Ablauf einer angemessenen Frist§ 323 BGB
    RückgewährZug um Zug nach Rücktritt§ 346 BGB
    Verjährung3 Jahre ab Jahresende§ 195 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Ist der Anbieter mit der Rückzahlung in Verzug, trägt er in der Regel auch die Kosten der Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibt ein Ausfallrisiko.

    PositionWer trägt sie?
    Anwaltskosten nach VerzugAnbieter in der Regel
    GerichtskostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Ohne Fristsetzung sofort „storniert“.
    • Nur telefonisch kommuniziert.
    • Gutschein statt Rückzahlung akzeptiert, ohne es zu wollen.

    Häufige Fragen

    Darf der Anbieter einen Teil behalten?

    Nur, wenn ihm ein Anspruch zusteht – etwa für bereits erbrachte Leistungen oder bei wirksam vereinbarter Stornopauschale. Pauschalen in AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle.

    Was, wenn ich selbst gekündigt habe?

    Dann hängt es von der Vertragsart ab. Beim Werkvertrag behält der Unternehmer grundsätzlich die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Verzug · Mahnbescheid · Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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