Kauf & Verbraucher

    Gebrauchtwagen mit Mängeln

    Beim Kauf vom Händler gilt die Gewährleistung; sie kann bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Privatkauf ist sie meist ausgeschlossen – der Ausschluss greift aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheit vereinbart wurde (etwa „unfallfrei“).

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Kurz nach dem Kauf treten erhebliche Mängel auf.
    • Das Fahrzeug war entgegen der Angabe nicht unfallfrei.
    • Der Händler lehnt die Reparatur ab.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Unterlagen

      Kaufvertrag, Inserat, Werkstattbericht.

    2. 2

      Mangel feststellen

      Werkstatt oder Gutachter.

    3. 3

      Nacherfüllung bzw. Ansprüche geltend machen

      Schriftlich mit Frist.

    4. 4

      Rücktritt oder Klage

      Wenn der Verkäufer nicht reagiert.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Gewährleistung beim Händler2 Jahre, verkürzbar auf 1 Jahr§ 476 BGB
    Arglist / BeschaffenheitsgarantieAusschluss unwirksam§ 444 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Im Rechtsstreit trägt die unterliegende Partei die Kosten, einschließlich Gutachterkosten.

    PositionWer trägt sie?
    Gerichts-, Anwalts- und GutachterkostenUnterliegende Partei

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Inserat nicht gesichert.
    • Mangel ohne Gutachten behauptet.
    • Fahrzeug weiter genutzt, ohne Mangel zu dokumentieren.

    Häufige Fragen

    Ist „gekauft wie gesehen“ wirksam?

    Beim Privatkauf grundsätzlich ja – außer bei Arglist oder vereinbarter Beschaffenheit. Beim Händlerkauf an Verbraucher ist ein vollständiger Ausschluss unwirksam.

    Was zählt als Beschaffenheitsvereinbarung?

    Konkrete Angaben im Vertrag oder Inserat, etwa zu Kilometerstand oder Unfallfreiheit.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

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    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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