Der gerichtliche Mahnbescheid ist das effizienteste Instrument zur schnellen Titulierung einer unbestrittenen Forderung. Rechtsgrundlage: §§ 688 ff. ZPO.
Wann ist der Mahnbescheid das richtige Mittel?
- Die Forderung ist fällig und eindeutig bezifferbar
- Der Schuldner hat bisher nicht auf Mahnungen reagiert
- Die Forderung ist voraussichtlich unbestritten
- Sie möchten einen vollstreckbaren Titel erlangen
Der Ablauf im Detail
Schritt 1 — Antrag beim Mahngericht: Der Antrag wird beim zuständigen Mahngericht gestellt — in Deutschland zentral organisiert (je nach Bundesland). Rechtsanwälte müssen den Antrag in maschinell lesbarer Form (elektronisch) einreichen (§ 690 Abs. 3 ZPO); Privatpersonen können weiterhin den online ausgefüllten Barcode-Antrag ausdrucken und per Post senden.
Schritt 2 — Gerichtliche Prüfung: Das Gericht prüft nur die formalen Voraussetzungen, keine Schlüssigkeitsprüfung. Das bedeutet: Es wird nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist.
Schritt 3 — Zustellung an den Schuldner: Der Mahnbescheid wird dem Schuldner durch das Gericht zugestellt.
Schritt 4 — Widerspruchsfrist: Der Schuldner hat **2 Wochen** Zeit, Widerspruch einzulegen.
Schritt 5a — Kein Widerspruch: → Antrag auf Vollstreckungsbescheid → Der Vollstreckungsbescheid ist einem Urteil gleichgestellt → Sofortige Zwangsvollstreckung möglich.
Schritt 5b — Widerspruch: → Übergang ins streitige Klageverfahren beim zuständigen Amts- oder Landgericht.
Kosten des Mahnbescheids
Für den Mahnbescheid fällt eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG an, mindestens 38,00 € (Stand: Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025, gültig ab 01.06.2025):
- Bis 1.000 € Streitwert: 38,00 €
- Bis 1.500 € Streitwert: 41,00 €
- Bis 2.000 € Streitwert: 51,50 €
- Bis 3.000 € Streitwert: 62,75 €
- Bis 5.000 € Streitwert: 85,25 €
- Bis 10.000 € Streitwert: 141,50 €
Diese Kosten werden beim Schuldner geltend gemacht.
Anwaltskosten im Mahnverfahren
Verfahrensgebühr 1,0 nach Nr. 3305 VV RVG, anrechenbar auf die Geschäftsgebühr zur Hälfte (max. 0,75). Auch diese Kosten trägt der unterlegene Schuldner.
Vorteil gegenüber der Klage
Das Mahnverfahren ist schneller (oft 2–4 Wochen bis zum Titel), günstiger und erfordert keine mündliche Verhandlung. Es eignet sich ideal für klare, unbestrittene Forderungen.
Verzugszinsen im Antrag richtig angeben
Im Mahnbescheidsantrag werden Hauptforderung und Nebenforderungen getrennt angegeben. Für den Zinsantrag gilt der Basiszinssatz nach § 247 BGB — seit dem 01.07.2026 1,52 %, also 10,52 % p.a. im B2B und 6,52 % p.a. gegenüber Verbrauchern. Nicht erstattungsfähige Positionen sollten Sie weglassen: Kosten einer vorgerichtlich eingeholten Schufa-/Bonitätsauskunft sind nach BGH vom 11.06.2026 (VII ZR 93/25 und 96/25) kein Verzugsschaden.
Fazit
Den gesamten Mahnbescheidsantrag übernimmt Mahndesk für Sie — digital und anwaltlich begleitet. Von der Antragstellung bis zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids.