Verkehr

    Verkehrsunfall: Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung

    Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden. Ersatzfähig sind unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen und bei Verletzungen Schmerzensgeld. Bei unverschuldetem Unfall gehören die Anwaltskosten grundsätzlich zum Schaden.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Die Versicherung kürzt oder zahlt nicht.
    • Die Schuldfrage ist streitig.
    • Sie wurden verletzt.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Unfall dokumentieren

      Fotos, Zeugen, Kennzeichen, Polizei.

    2. 2

      Gutachten

      Eigenen Sachverständigen beauftragen – nicht den der Versicherung.

    3. 3

      Anspruch anmelden

      Bei der gegnerischen Versicherung mit Frist.

    4. 4

      Durchsetzen

      Bei Kürzung oder Ablehnung Klage.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Direktanspruch gegen VersichererVerjährung 3 Jahre§ 115 VVG
    Halterhaftungauch ohne Verschulden§ 7 StVG

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel Anwalts- und Gutachterkosten. Bei Mitverschulden werden die Kosten anteilig verteilt.

    PositionWer trägt sie?
    AnwaltskostenGegnerische Versicherung bei Alleinhaftung
    GutachterkostenGegnerische Versicherung bei Alleinhaftung

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Am Unfallort Schuld anerkannt.
    • Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert.
    • Abfindungserklärung vorschnell unterschrieben.

    Häufige Fragen

    Muss ich die Werkstatt der Versicherung nehmen?

    Nein, Sie dürfen die Werkstatt frei wählen.

    Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

    Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag; die Grenze wird von Gerichten meist bei etwa 750 bis 1.000 € gezogen.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Begriffe: Verjährung

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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