Glossar
Was bedeutet „Vollstreckungsbescheid“?
Ergeht auf Antrag, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Er steht einem Versäumnisurteil gleich und ist ein Vollstreckungstitel.
Rechtsgrundlage: §§ 699, 700 ZPO
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026