Glossar

    Was bedeutet „Vollstreckungsbescheid“?

    Ergeht auf Antrag, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Er steht einem Versäumnisurteil gleich und ist ein Vollstreckungstitel.

    Rechtsgrundlage: §§ 699, 700 ZPO

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026