Glossar

    Was bedeutet „Videoverhandlung“?

    Mündliche Verhandlung, an der Beteiligte per Bild- und Tonübertragung teilnehmen. Seit der Neufassung zum 19.07.2024 kann das Gericht sie gestatten oder anordnen.

    Rechtsgrundlage: § 128a ZPO

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026