Glossar
Was bedeutet „Videoverhandlung“?
Mündliche Verhandlung, an der Beteiligte per Bild- und Tonübertragung teilnehmen. Seit der Neufassung zum 19.07.2024 kann das Gericht sie gestatten oder anordnen.
Rechtsgrundlage: § 128a ZPO
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026