Glossar

    Was bedeutet „Pflegegrad“?

    Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade nach Punkten aus sechs Modulen. Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen der Pflegeversicherung.

    Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026