Glossar
Was bedeutet „Pflegegrad“?
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade nach Punkten aus sechs Modulen. Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen der Pflegeversicherung.
Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026