Glossar

    Was bedeutet „MD-Gutachten“?

    Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Pflegebedürftigkeit. Es ist Grundlage der Entscheidung der Pflegekasse und kann vom Versicherten angefordert werden.

    Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI

    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026