Glossar
Was bedeutet „MD-Gutachten“?
Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Pflegebedürftigkeit. Es ist Grundlage der Entscheidung der Pflegekasse und kann vom Versicherten angefordert werden.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI
Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026