Verträge

    Standardverträge: Darlehen, Kaufvertrag, AGB

    Ein schriftlicher Vertrag schafft Beweis und Klarheit, gerade unter Bekannten. AGB unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle: Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, an ihre Stelle tritt das Gesetz. Wir erstellen Verträge, die zu Ihrem Fall passen – zum Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.

    Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

    • Sie verleihen Geld an Freunde oder Familie.
    • Sie verkaufen etwas Wertvolles privat.
    • Sie brauchen AGB für Ihren Betrieb oder Online-Shop.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. 1

      Bedarf schildern

      Über die Ersteinschätzung.

    2. 2

      Festpreis

      Nach der Ersteinschätzung genannt.

    3. 3

      Entwurf

      Auf Ihren Fall zugeschnitten.

    4. 4

      Abstimmung

      Änderungen einarbeiten, finale Fassung.

    Welche Fristen gelten?

    WasFristNorm
    Kündigung eines Darlehens ohne Laufzeit3 Monate§ 488 Abs. 3 BGB
    AGB-Inhaltskontrolleunangemessene Benachteiligung unwirksam§ 307 BGB

    Was kostet das – und wer trägt die Kosten?

    Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.

    PositionWer trägt sie?
    VertragserstellungAuftraggeber – Festpreis nach Ersteinschätzung

    Mehr dazu: Kosten bei OsterLegal

    Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

    • Muster aus dem Internet ungeprüft übernommen.
    • Darlehen ohne Rückzahlungsregelung.
    • AGB eines anderen Shops kopiert.

    Häufige Fragen

    Ist ein mündlicher Darlehensvertrag gültig?

    Ja, aber im Streit schwer zu beweisen. Ein schriftlicher Vertrag erspart diesen Streit.

    Brauche ich als Online-Shop AGB?

    Pflicht sind sie nicht, aber Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung sind es. AGB helfen, Abläufe verbindlich zu regeln.

    Was spricht für OsterLegal?

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Die KI übernimmt die Vorarbeit – Unterlagen lesen, Fristen berechnen, Sachverhalt ordnen. Die Kanzlei prüft das Ergebnis. Deshalb kostet die erste Einschätzung nichts.

    Bundesweite Vertretung

    Rechtsanwalt Oliver Oster vertritt Sie in ganz Deutschland – egal, wo Sie wohnen oder der Gegner sitzt. Ein Kanzleitermin ist nicht nötig.

    Digital und per Video

    Unterlagen, Kommunikation und Besprechungen laufen digital; Gerichtstermine, wo das Gericht es zulässt, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).

    Transparente Kosten

    Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.

    Die Ersteinschätzung ist kein Mandat und keine abschließende Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag; vorher erhalten Sie einen Kostenhinweis.

    Nächster Schritt

    Fall kostenlos einschätzen lassen

    Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie Unterlagen hoch. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – bundesweit.

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    Autor

    Rechtsanwalt Oliver Oster

    Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.

    Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026

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