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Erbe
Pflichtteil: Auskunft verlangen und den Anspruch durchsetzen.
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Pflichtteil: Auskunft verlangen und Anspruch durchsetzen
Enterbte Abkömmlinge, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Vorher können sie Auskunft über den Nachlass verlangen.
Normen: § 2303 BGB, § 2314 BGB
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Kosten und Kostenrisiko nennen wir vor Mandatsbeginn. Festpreise, wo angeboten; bei Verzug oder Schadensersatz trägt die Anwaltskosten in der Regel die Gegenseite.
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Autor
Rechtsanwalt Oliver OsterZugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg · Digital bearbeitet. Persönlich verantwortet.
Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026